Anwartschaft und Pflegepflichtversicherung für Soldaten

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Basics zum Thema: Anwartschaft-und Pflegepflichtversicherung für Soldaten

Soldaten der Bundeswehr, egal ob Zeitsoldaten oder Berufssoldaten genießen während ihrer aktiven Dienstzeit kostenlose truppenärztliche Versorgung, also zu 100% Freie Heilfürsorge.

Eine Pflegepflichtversicherung ( gesetzlich vorgeschrieben) ist jedoch kein Bestandteil der Heilfürsorge. Deshalb muss jeder Soldat selbst tätig werden und eine Pflegepflichtversicherung abschließen. Darüber werden in der Regel alle Soldaten am Anfang ihrer Dienstzeit informiert.

Die meisten Soldaten nutzen dabei ihr freies Wahlrecht und schließen die Pflegepflichtversicherung bei einer privaten Krankenversicherung ab.

Und das nicht ohne Grund, denn der Weg über eine passende private Krankenversicherung hat viele Vorteile für Soldaten.

Einer der größten Vorteile gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Fakt, dass Soldaten mit der Pflegepflicht + Anwartschaftsversicherung bei einer PKV, günstigere Beiträge erzielen, sprich geringere Ausgaben haben.

Wer diesen Vorteil  nutzen will muss Anwartschaft + Pflegepflicht bei einer PKV abschließen.

Muss man beide Tarife nehmen? In aller Regel ja, denn:

Der Grundsatz in der Pflegeversicherung lautet:

Die Pflegeversicherung folgt immer der Krankenversicherung.

Daher muss ein Krankenversicherungstarif vorhanden sein / abgeschlossen werden, damit auch die Pflegepflichtversicherung bei einem privaten Krankenversicherer erfolgen kann.

Warum Private Krankenversicherung?

Die Anwartschaftsversicherung kann sehr wichtig und notwendig für Soldaten werden. Bei einigen Versicherungen kann man sogar aktive Leistungen während der Dienstzeit dazu buchen. Spätestens nach dem Ausscheiden aus ihrem aktiven Dienst werden diese Vorteile für die meisten Soldaten ersichtlich.

Nicht zuletzt halten sich Soldaten mit diesem Weg der Absicherung immer die Tür zur privaten Krankenversicherung offen, sparen über die Laufzeit meist eine Menge an Geld und können trotzdem problemlos in die gesetzliche Krankenversicherung zurück, sollten sie nach ihrer aktiven Bundeswehrzeit wieder sozialversicherungspflichtig werden.

Wenn ein Zeitsoldat seine Pflegepflichtversicherung bei einer gesetzlichen Krankenversicherung abschließt und nach dem Dienstzeitende in die private Krankenversicherung wechseln möchte oder wechseln muss, dann kann es eventuell Probleme geben, sollte der Gesundheitszustand nicht mehr einwandfrei sein.

Deshalb ist es in der Regel besser, sich während der Zeit bei der Bundeswehr privat zu versichern.

Fragen die sich Soldaten nun stellen sind u.a.:

  • Welche Versicherungen bieten solche Versicherungslösungen für Soldaten an?

  • Was muss eine zeitgemäße Anwartschaft leisten?

  • Welche Unterschiede gibt es zwischen: Kleine Anwartschaft / Große Anwartschaft?

  • Was ist eigentlich eine Anwartschaftversicherung?

Sehr wichtige Fragen, die unbedingt geklärt werden sollten. Die Antworten dazu findest du im nächsten Beitrag.

* FAQ

Kommt ein SaZ in die Gesetzliche Krankenversicherung zurück?

Ja. Bis zu drei Monate nach Ende der Dienstzeit können alle Soldatinnen und Soldaten auf Zeit der gesetzlichen Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied beitreten. Mit Wirkung zum 01. Januar 2019 trat eine Neuregelung für Soldaten auf Zeit in Kraft, welche die Krankenversicherungssituation nach dem Ausscheiden aus der Bundeswehr verändert.

Erstmals erhalten alle ab dem 31. Dezember 2018 ausscheidenden Soldatinnen und Soldaten auf Zeit unabhängig von ihrem Alter und ihrer Vorversicherung ein Zugangsrecht zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nach dem Dienstzeitende.

Der Beihilfeanspruch für SaZ entfällt. Zum Ausgleich dafür erhalten diese Soldaten einen Zuschuss zu ihren Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, die auf Grundlage der Übergangsgebührnisse gezahlt werden.

Ausnahmen / Sonderfälle:

Soldaten die bei Dienstzeitende das 55. Lebensjahr vollendet haben werden entweder auf Antrag freiwilliges Mitglied oder Pflichtmitglied in der GKV. Unterscheidungen ergeben sich nach dem Zeitpunkt der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigenTätigkeit. 

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Über den Autor
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Peter Neugebauer

Peter ist Soldatenberater mit Herz und Seele. Seit über 10 Jahren berät er Soldaten zum Thema Pflegepflichtversicherung und gibt wertvolle Finanztipps für den Alltag als Soldat. Er war selbst Soldat bei der Bundeswehr, kennt die Probleme und weiß, wie man sie umgeht.
Als geprüfter Versicherungsmakler sind Finanzen und Versicherungen sein täglich Brot.

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