Abgesichert wie es der Dienstherr empfiehlt
Die wichtigsten Versicherungen
Soldatinnen und Soldaten auf Zeit
Pflegepflichtversicherung
Gemäß dem elften Sozialgesetzbuch sind Soldatinnen und Soldaten auf Zeit verpflichtet eine Pflegepflichtversicherung abzuschließen, denn diese Versicherung ist Pflicht in Deutschland und kein Bestandteil der truppenärztlichen Versorgung (Heilfürsorge). Diese Pflegepflichtversicherung kann bei einer Gesetzlichen Krankenkasse oder bei einer Privaten Krankenversicherung abgeschlossen werden. Hierzu ist eine Beratung sehr wichtig, denn die Unterschiede dieser beiden sollte jede Soldatin und jeder Soldat auf Zeit wissen. Wir von Soldatenfreunde machen das sehr genau.
Anwartschaftsversicherung
Seit dem 01. Januar 2019 haben Soldaten auf Zeit nach dem Ausscheiden aus ihrem aktiven Dienst keinen Beihilfeanspruch mehr. Dies gilt dann auch für Lebenspartner und Kinder. Die Rückkehr zu einer gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Dienstzeitende ist durch diese Gesetzesänderung garantiert und problemlos möglich. Allerdings gibt es zahlreiche, realistische Szenarien die einen Versicherungsschutz für die ausgeschiedenen Soldatinnen und Soldaten bei einer privaten Krankenversicherung notwendig machen kann oder als bessere Option möglich sind. Deswegen ist der Abschluss einer passgenauen Anwartschaftsversicherung wichtiger denn je und für nahezu jeden SaZ Goldwert. Die Anwartschaftsversicherung wird zu Beginn der Dienstzeit oder kurz davor in Verbindung mit der Pflegepflichtversicherung beantragt. Bei der großen Auswahl an Versicherungsgesellschaften ist ein detaillierter Vergleich sehr wichtig, denn diese Entscheidung hat Tragweite, vor allem für langdienende Soldaten und für diejenigen, die nach der Bundeswehr eine Selbstständigkeit planen oder im Öffentlichen Dienst bleiben wollen und z.B. zum Zoll, zur Polizei, Justiz oder Feuerwehr wechseln. Ein persönliches Beratungsgespräch bringt dabei Licht ins Dunkel.
Privathaftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung zählt allgemein zu den wichtigsten Versicherung, unabhängig davon welche berufliche Tätigkeit ausgeübt wird. Diese Versicherung schützt bei Schäden und damit verbundenen Schadensersatzforderungen im Privatbereich. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt das im § 823 ganz klar. Auf gut Deutsch heißt es dort: „Wer einem anderen einen Schaden zufügt, der muss diesen auch ersetzen und zwar ohne Obergrenze“. Um sich im Zweifel vor dem finanziellen Ruin absichern zu wollen, ist eine Privathaftpflichtversicherung erforderlich. Diese Versicherung sollte absolut lückenlos sein und eine hohe Versicherungssumme beinhalten.
Diensthaftpflichtversicherung
Für Schäden, die Soldaten im Dienst verursachen, ist die Haftung nach § 24 Soldatengesetz geregelt. Sie haften dem Bund gegenüber für Schäden, die Sie dem Bund direkt oder indirekt aufgrund einer Dienstpflichtverletzung zugefügt haben. Schadensersatzforderungen können entstehen, wenn nachgewiesen wird, dass der Soldat oder die Soldatin grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Nur bei einer einfachen Fahrlässigkeit folgt in der Regel keine Haftung. Wer sich dagegen finanziell absichern möchte, benötigt eine Diensthaftpflichtversicherung, bei der alle relevanten Risiken mitversichert sind. Dazu zählen u.a. Umgang mit Waffen und Munition, Verlust oder Beschädigung von Eigentum des Bundes und persönlicher Ausrüstung u.v.m.
Dienst -und Berufsunfähigkeitsversicherung
Dieser Versicherungsschutz ist besonders wichtig für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, denn der § 55 Abs. 2 Soldatengesetz besagt, dass ein Soldat auf Zeit zu entlassen ist, wenn er dienstunfähig ist. Was dienstunfähig gilt und wer die Dienstunfähigkeit feststellt steht in § 44 Abs. 3 und Abs. 4 Soldatengesetz. Soldaten auf Zeit werden bei vorliegender Dienstunfähigkeit entlassen, Berufssoldaten vorzeitig in Ruhestand versetzt. Daher ergeben sie im Vergleich der beiden Dienstverhältnisse massive Unterschiede in Bezug auf die finanzielle Absicherung. Die Folgen einer Dienstunfähigkeit sind weitaus umfangreicher bei Soldatinnen und Soldaten auf Zeit und müssen deshalb unbedingt und besonders beachtet werden. Mit einer maßgeschneiderten Berufsunfähigkeits-/ Dienstunfähigkeitsversicherung können sich Soldaten auf Zeit adäquat gegen dieses spezielle Risiko absichern. In diesem Zusammenhang ist es wichtig darauf zu achten, dass in dem Versicherungsprodukt einige essenzielle Leistungsmerkmale enthalten sind. Das Angebot an passenden Dienstunfähigkeitsversicherungen für Soldaten am Markt ist nicht riesig allerdings so groß, dass ein detaillierter Vergleich der Leistungen und Preise sehr ratsam ist, denn ist gibt enorme Unterschiede. Zu den Punkten die geprüft werden sollten, zählen u.a.:
– echte / unechte DU-Klausel
– Formulierung und Inhaltsbewertung der Kriegsklausel / Zusatzvereinbarung für Auslandseinsätze
– Wartezeiten, versicherbare Rente, Vertrags-und Leistungsdauer
– Vertragsänderungen während der Dienstzeit und nach dem Ausscheiden
aus der Bundeswehr u.v.m. Wir vergleichen alle in Frage kommenden Versicherungsangebote mit den Soldatinnen und Soldaten.
Private Unfallversicherung
Jeder Mensch ist täglichen Gefahren und Risiken ausgesetzt. Unfälle sind die häufigste Ursache von körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen. Die damit verbundenen finanziellen Herausforderungen sind oft massiv. Bei Unfällen die im privaten Bereich (Freizeit, Haushalt, Urlaub, Hobby…) passieren, gibt es keine gesetzlichen Versicherungsschutz. Aus diesem Grund schützen sich die meisten Menschen mit einer privaten Unfallversicherung gegen die oft schwerwiegenden finanziellen Folgen eines Unfalles mit anschließendem bleibenden Schäden. Vor allem Personen mit erhöhtem Unfallrisiko sind hier besonders aufmerksam. Soldatinnen und Soldaten haben selbstverständlich auch ein Privatleben und sollten sich daher auch adäquat absichern. Bei Arbeitsunfällen / Dienstunfällen besteht in der Regel für alle ein gewisser gesetzlicher Basisschutz. Alle Soldaten der Bundeswehr sind während ihrer dienstlichen Tätigkeit und auf dem direkten Weg zum Dienst und Vom Dienst nach Hause versichert. Bei den sogenannten Wehrdienstbeschädigungen (Folgeschäden nach Dienstunfall) besteht dann möglicherweise Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Allerdings müssen die Soldatinnen und Soldaten dafür einige Vorraussetzungen erfüllen und etliche Hürden übersteigen. Wenn die Unfallgeschädigten Soldaten eine Wehrdienstbeschädigungsrente bei ihrem Dienstherrn beantragen, können Erfahrungsgemäß etliche Monate oder Jahre ins Land gehen, ehe es hier zu einer Entscheidung kommt und die betroffenen z.B. Geldleistungen erhalten. Last but not least sei erwähnt, dass die möglichen Renten die man als Soldatin oder Soldat bekommen kann sehr überschaubar sind und an einen prozentualen Grad der Schädigung gekoppelt sind. Deshalb ist es ratsam für alle Soldaten der Bundeswehr, eine passende privaten Unfallversicherung zu haben, denn diese bietet 24/7 und weltweiten Versicherungsschutz, im beruflichen / dienstlichen wie im privaten Bereich. Zudem gibt es auch Spezialangebote, bei denen besondere soldatische Risiken wie z.B. Fallschirmspringen, Tauchen oder das Fliegen von Flugzeugen / Hubschraubern mitversichert werden können. Wir beraten euch hierzu sehr gern.
Schlusswort
FAQ
Können Soldaten diese Versicherungen steuerlich absetzen?
Ja. Die Beiträge zu diesen Versicherungen zählen in der Einkommenssteuer als Vorsorgeaufwendungen.
Deswegen sollte das Ziel aller Soldatinnen und Soldaten sein, dass sie diese wichtigen Absicherungen haben, weil sie existenzielle Risiken schützen und zeitgleich positiv auf die Vorsorgepauschale "einzahlen".
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