So nutzen Soldaten die Beihilfe für Kinder und Lebenspartner

Inhaltsverzeichnis

Wichtige Informationen zur „Beihilfe in der Bundeswehr“ und worauf Soldaten achten müssen

Die wichtigsten Fakten zu Beginn:

Grundsätzlich wird zwischen beihilfeberechtigten und berücksichtigungsfähigen Personen unterschieden.

Angehörige von Soldaten auf Zeit -und Berufssoldaten sind berücksichtigungsfähige Personen und haben folgenden Anspruch auf Beihilfe:

Ehe-/ Lebenspartner/in: 70%

Kind(er) 80%

Aber aufgepasst, es müssen bestimmte Voraussetzungen zwingend erfüllt sein.

Mehr dazu weiter unten.

2. Soldaten zählen zu den beihilfeberechtigten Personen und haben Anspruch auf Beihilfe:

Soldaten auf Zeit: haben keinen Anspruch mehr auf Beihilfe ( DZE nach dem 31.12.2018 )

Berufssoldaten: haben 70% Anspruch auf Beihilfe

Nähere Informationen zur Krankenversicherung für Soldaten und deren Beihilfe erfahrt ihr im Beitrag: Unterschied Kleine und Große Anwartschaft

Vorraussetzungen für die Beihilfeberechtigung der Angehörigen

Ehe-/ Lebenspartner/in:

Damit der Anspruch auf die 70% Beihilfe genutzt werden kann, müssen Vorraussetzungen erfüllt sein, die da wären:

Ehe-/ Lebenspartner/in geht keiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nach ((Monatseinkommen bis 520,00€ )
Ehe-/ Lebenspartner/in ist kein Empfänger von ALG I oder ALG II (ebenfalls sozialversicherungspflichtig)
Ehe-/ Lebenspartner/in ist Selbstständig mit maximal 20.000€ Jahresgewinn

Kind/er

Damit der Anspruch auf die 80% Beihilfe genutzt werden kann, müssen Vorraussetzungen erfüllt sein, die da wären:

müssen im Familienzuschlag berücksichtigt sein / werden
Zur Vollständigkeit; den Anspruch auf Beihilfe kann man nicht abtreten oder übertragen.

Aus der Praxis für die Praxis

In den meisten Fällen gehen Ehe-/ Lebenspartner/in einer Tätigkeit nach, die oberhalb von 520,00€ Monatseinkommen liegt und sind dadurch automatisch Pflichtmitglied in der Gesetzlichen Krankenversicherung. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Beihilfe.

Warum? 

Die Beihilfe vom BUND wird nur gezahlt, wenn sie in einer privaten Krankenversicherung versichert sind. 

Die Lage bei den berücksichtigungsfähigen Kindern sieht dagegen anders aus. 

Kinder „haben die Wahl“ und können von Geburt an entweder kostenpflichtig bei einer privaten Krankenversicherung oder kostenlos über die Familienversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert werden. Das bedeutet, dass die Kinder von Soldaten  ihre 80% Beihilfe nahezu immer in Anspruch nehmen können.

Gut zu wissen:

Der Wechsel für die Kinder in die PKV ist auch viele Jahre nach der Geburt noch möglich, solange keine Versicherungspflicht besteht (meist erst mit Berufsausbildungsbeginn) und der Gesundheitszustand des Kindes so gut ist, dass eine Annahme bei der gewünschten privaten Krankenversicherung erfolgt.

Aufgepasst:

Verdient der Soldat mehr als sein/e Partner/in UND liegt der Monatsverdienst über 5.500€ (Stand 2023), entfällt die kostenlose Familienversicherung und das Kind muss „eine eigene“ Versicherung abschließen.

Das heißt, entweder bei einer privaten KV oder bei der gesetzlichen Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied.

Spätestens dann wird der Soldat sein/e Kind/er zu 20% privat kranken versichern und somit auch die 80% Beihilfeanspruch nutzen.

Individuelle Entscheidung:

Viele Soldaten nutzen die Möglichkeit direkt ab der Geburt des Kindes und versichern es mit starken Leistungen bei einer privaten Krankenversicherung.

Der Monatsbeitrag für die Versicherung eines Kindes liegt ungefähr zwischen 40 € – 60€, je mach Umfang und Wahlleistungen. 

Empfehlung soldatenfreunde

Wer grob 50 Euro monatlich für sein Kind investieren kann – bitte unbedingt machen!

Die private Krankenversicherung in Verbindung mit der Beihilfe vom BUND ist schon eine

„feine Sache“ und bietet allen Soldaten die Möglichkeit, für einen fairen monatlichen Betrag

– die in Deutschland bestmögliche Krankheitskostenabsicherung für ihre Kinder zu bekommen.

FAQ

Ist es sinnvoll meine Kinder privat zu versichern?

Wer die besten Versicherungsleistungen im Krankheitsfall für seine Kinder haben möchte, für den ist es sinnvoll, die Möglichkeit zu nutzen sie privat zu versichern. Die Beiträge für die 20% Restkostenabsicherung sind günstig.

 

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Über den Autor
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Peter Neugebauer

Peter ist Soldatenberater mit Herz und Seele. Seit über 10 Jahren berät er Soldaten zum Thema Pflegepflichtversicherung und gibt wertvolle Finanztipps für den Alltag als Soldat. Er war selbst Soldat bei der Bundeswehr, kennt die Probleme und weiß, wie man sie umgeht.
Als geprüfter Versicherungsmakler sind Finanzen und Versicherungen sein täglich Brot.

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