Zum Jahresbeginn 2025 treten wichtige Neuerungen und Änderungen in der Pflegepflichtversicherung für Soldatinnen und Soldaten in Kraft. Diese Änderungen betreffen sowohl aktive Dienstleistende als auch Reservistinnen und Reservisten. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichen Anpassungen:
Anpassung der Beitragsstruktur
- Abschluss einer Pflegepflichtversicherung ist nach wie vor Pflicht für SaZ und BS
- Die Pflegepflichtversicherung bei einer Privaten Krankenversicherung bleibt weiterhin die günstigste Variante
- Die leicht erhöhten Beiträge sind gleichzeitig auch leicht erhöhte Steuervorteile
kostenfrei, unkompliziert und unverbindlich
Erweiterte Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
- Das Pflegegeld ab Pflegegrad 2 erhöht sich um 4,5%
- Erhöhte Zuschüsse für ambulante Pflegeleistungen
- Zusätzliche Unterstützung für pflegende Angehörige, beispielsweise durch Entlastungsangebote
- Verbesserte Ansprüche auf Kurzzeitpflege
Änderungen bei rückwirkender Beantragung der Pflegepflichtversicherung
ACHTUNG:
Wer sich zu spät kümmert hat mit Nachteilen zu rechnen.
Alle Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten sind zum Abschluss einer Pflegeversicherung verpflichtet, daher auch die Bezeichnung Pflegepflichtversicherung. Dieser gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsschutz ist dem Dienstherrn nachzuweisen. Der Versicherungsbeginn muss mit dem Datum der Ernennung zum Soldaten auf Zeit / Berufssoldaten oder in den meisten Fällen mit dem Datum des Diensteintritts bei der Bundeswehr übereinstimmen.
Viele Soldaten vergessen diese Versicherung abzuschließen oder kümmern sich erst relativ spät (nach einigen Monaten) um die Beantragung. Das kann ab Januar 2025 erhebliche Nachteile mit sich bringen.
Beispiel
Beginnt eine Soldatin – oder ein Soldat auf Zeit bei der Bundeswehr am 01.01.2025 und beantragt die Pflegepflichtversicherung erst im März 2025 oder gar noch später, gibt es folgende Probleme:
a) Viele Versicherungen fallen als möglicher Versicherer weg, weil die 2 Monatsfrist abgelaufen ist.
b) Wird es allgemein schwieriger oder manchmal sogar unmöglich, den Versicherungsschutz rückwirkend zu beantragen, je nach dem wie viele Monate bereits verflogen sind.
WARUM?
Die Pflegepflichtversicherung muss dann von den Soldaten rückwirkend beantragt werden und einige (sehr gute)
Private Krankenversicherungen haben ihre Annahmerichtlinien geändert. Sie erlauben ab Januar 2025 nur
noch die Antragstellung von 2 Monaten rückwirkenden Versicherungsschutz.
WICHTIG:
Die Pflegeversicherung sollte immer lückenlos sein und die Soldaten die sich erst spät mit diesem Thema auseinander setzen müssen einen rückwirkenden Versicherungsbeginn beantragen, sonst droht eine Wartezeit von bis zu 5 Jahren.
Fazit
Wir empfehlen allen Soldatinnen und Soldaten, sich frühzeitig mit diesem Thema zu beschäftigen, im besten Fall noch vor Eintritt in die Bundeswehr!
Damit habt ihr eine breitere Auswahl für die zukünftige Versicherung, umgeht das Risiko einer Versicherungslücke und spart aktiv Geld!
Wir beraten euch dazu gern und vergleichen sämtliche Möglichkeiten.
Wir wünschen allen aktiven und zukünftigen Angehörigen der Bundeswehr und Ihren Familien ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr.
unkompliziert und unverbindlich