Wichtige Änderungen zum Jahresbeginn 2025

Inhaltsverzeichnis

Zum Jahresbeginn 2025 treten wichtige Neuerungen und Änderungen in der Pflegepflichtversicherung für Soldatinnen und Soldaten in Kraft. Diese Änderungen betreffen sowohl aktive Dienstleistende als auch Reservistinnen und Reservisten. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichen Anpassungen:

Anpassung der Beitragsstruktur

Ab 2025 wird der Beitragssatz für die Pflegepflichtversicherung leicht angehoben, um die steigenden Pflegekosten abzudecken. Für Soldatinnen und Soldaten, die über die Heilfürsorge abgesichert sind, ändert sich der Beitragsanteil jedoch nur minimal, da weiterhin besondere Regelungen für die Bundeswehr gelten.

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Erweiterte Leistungen bei Pflegebedürftigkeit

Die Pflegepflichtversicherung umfasst ab 2025 erweiterte Leistungen für pflegebedürftige Soldatinnen und Soldaten. Dazu zählen:

Änderungen bei rückwirkender Beantragung der Pflegepflichtversicherung

ACHTUNG:

Wer sich zu spät kümmert hat mit Nachteilen zu rechnen.

Alle Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten sind zum Abschluss einer Pflegeversicherung verpflichtet, daher auch die Bezeichnung Pflegepflichtversicherung. Dieser gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsschutz ist dem Dienstherrn nachzuweisen. Der Versicherungsbeginn muss mit dem Datum der Ernennung zum Soldaten auf Zeit / Berufssoldaten oder in den meisten Fällen mit dem Datum des Diensteintritts bei der Bundeswehr übereinstimmen.

Viele Soldaten vergessen diese Versicherung abzuschließen oder kümmern sich erst relativ spät (nach einigen Monaten) um die Beantragung. Das kann ab Januar 2025 erhebliche Nachteile mit sich bringen.

Beispiel

Beginnt eine Soldatin – oder ein Soldat auf Zeit bei der Bundeswehr am 01.01.2025 und beantragt die  Pflegepflichtversicherung erst im März 2025 oder gar noch später, gibt es folgende Probleme:

a) Viele Versicherungen fallen als möglicher Versicherer weg, weil die 2 Monatsfrist abgelaufen ist.
b) Wird es allgemein schwieriger oder manchmal sogar unmöglich, den Versicherungsschutz rückwirkend zu beantragen, je nach dem wie viele Monate bereits verflogen sind.

WARUM?

Die Pflegepflichtversicherung muss dann von den Soldaten rückwirkend beantragt werden und einige (sehr gute)
Private Krankenversicherungen haben ihre Annahmerichtlinien geändert. Sie erlauben ab Januar 2025 nur
noch die Antragstellung von 2 Monaten rückwirkenden Versicherungsschutz.

WICHTIG:

Die Pflegeversicherung sollte immer lückenlos sein und die Soldaten die sich erst spät mit diesem Thema auseinander setzen müssen einen rückwirkenden Versicherungsbeginn beantragen, sonst droht eine Wartezeit von bis zu 5 Jahren.

Fazit

Wir empfehlen allen Soldatinnen und Soldaten, sich frühzeitig mit diesem Thema zu beschäftigen, im besten Fall noch vor Eintritt in die Bundeswehr!

Damit habt ihr eine breitere Auswahl für die zukünftige Versicherung, umgeht das Risiko einer Versicherungslücke und spart aktiv Geld!

Wir beraten euch dazu gern und vergleichen sämtliche Möglichkeiten.
Wir wünschen allen aktiven und zukünftigen Angehörigen der Bundeswehr und Ihren Familien ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr.

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Über den Autor
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Peter Neugebauer

Peter ist Soldatenberater mit Herz und Seele. Seit über 10 Jahren berät er Soldaten zum Thema Pflegepflichtversicherung und gibt wertvolle Finanztipps für den Alltag als Soldat. Er war selbst Soldat bei der Bundeswehr, kennt die Probleme und weiß, wie man sie umgeht.
Als geprüfter Versicherungsmakler sind Finanzen und Versicherungen sein täglich Brot.

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